Demenz verstehen · Lernbereich für AngehörigeDigitalOmi – Alltagshilfe nach § 45a SGB XI · digitalomi.de
Modul 6 von 8 · Leistungen
Pflegeversicherung: Was Ihnen zusteht
Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Dieses Modul gibt einen verständlichen Überblick – vom Pflegegrad über Pflegegeld und Entlastungsbetrag bis zur Antragstellung.
ca. 25 Minuten
4 Abschnitte, 3 Fragen
ohne Anmeldung
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Noch nicht begonnen
Stand der Beträge: Oktober 2026. Leistungen und Beträge der Pflegeversicherung ändern sich regelmäßig. Bitte lassen Sie sich die aktuellen Werte von Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt bestätigen.
6.1 3 Min.
Der Pflegegrad – die Grundlage
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es erst, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher, desto stärker ist die Selbstständigkeit eingeschränkt:
Pflegegrad
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
1
gering
2
erheblich
3
schwer
4
schwerst
5
schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse (sie gehört zur Krankenkasse). Danach kommt der Medizinische Dienst – bei Privatversicherten MEDICPROOF – zur Begutachtung nach Hause.
Tipp für die BegutachtungMenschen mit Demenz zeigen sich beim Termin oft von ihrer besten Seite. Notieren Sie vorher einige Tage lang, wobei Hilfe nötig ist, und seien Sie beim Termin dabei.
6.2 6 Min.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Für die Pflege zu Hause sind vor allem diese Leistungen wichtig (Beträge pro Monat):
Pflegegrad
Pflegegeld Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung Pflegedienst, bis zu
2
347 €
796 €
3
599 €
1.497 €
4
800 €
1.859 €
5
990 €
2.299 €
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Wird z. B. nur 60 % der Sachleistung genutzt, gibt es noch 40 % des Pflegegeldes.
Entlastungsbetrag (§ 45b)Monatlicher Betrag ab Pflegegrad 1, zweckgebunden – z. B. für anerkannte Alltagshilfen, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Verhinderungs- & KurzzeitpflegeEin gemeinsamer Jahresbetrag (derzeit 3.539 €), wenn die Pflegeperson ausfällt oder der Mensch vorübergehend stationär betreut wird.
WohnraumanpassungZuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, z. B. für ein barrierearmes Bad.
PflegehilfsmittelBis 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder Bettschutz.
6.3 3 Min.
Hilfe im Alltag (§ 45a SGB XI)
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind bei Demenz besonders wertvoll: Sie fördern die Selbstständigkeit und entlasten die Familie. Dazu gehören:
Betreuung: Begleitung im Alltag, Gesellschaft, Gruppenangebote
Service: Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Einkauf oder zum Arzt
Einzelhelfende: registrierte Nachbarschaftshilfe
Wichtig für die AbrechnungDamit die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag übernimmt, muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Fragen Sie den Anbieter nach seiner Anerkennung.
6.4 3 Min.
So beantragen Sie Leistungen
1. Pflegegrad beantragen
Formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt für den Anfang. Das Antragsdatum zählt für den Leistungsbeginn.
2. Leistungen beantragen
Jede Leistung wird einzeln beantragt. Der Entlastungsbetrag oft formlos mit Belegen.
3. Belege einreichen
Rechnungen müssen zeigen, welche Leistung genutzt wurde und was sie gekostet hat.
4. Beratung nutzen
Pflegestützpunkte und Pflegekassen beraten kostenlos – auch bei Ihnen zu Hause.
Zum Nachdenken
Drei Fragen an Sie
Überlegen Sie zuerst selbst – öffnen Sie dann die Antwort.
1Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und wird zu Hause gepflegt. Welche Leistungen kommen in Frage?Antwort zeigen
Pflegegeld (599 €) oder Pflegesachleistung (bis 1.497 €) oder eine Kombination. Dazu der monatliche Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über den gemeinsamen Jahresbetrag sowie bei Bedarf Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel. Eine Pflegeberatung hilft, alles auszuschöpfen.
2Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?Antwort zeigen
Zum Beispiel für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Eigenanteile bei Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege sowie für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
3Wer stellt fest, welcher Pflegegrad vorliegt?Antwort zeigen
Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten MEDICPROOF) begutachtet im Auftrag der Pflegekasse. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse.
Zusammenfassung
Das Wichtigste in Kürze
Der Pflegegrad ist die Grundlage aller Leistungen.
Pflegegeld, Pflegesachleistung und ihre Kombination sind die Hauptleistungen zu Hause.
Der monatliche Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 und ist zweckgebunden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Jahresbetrag.
Alltagshilfen müssen nach Landesrecht anerkannt sein, um abgerechnet zu werden.
Pflegestützpunkte und Pflegekassen beraten kostenlos.
Wichtig: Dieser Lernbereich ersetzt keine ärztliche Untersuchung und keine Pflegeberatung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis, Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Im Notfall: 112.
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Alle 8 Module abgeschlossen. Ihre Teilnahmebestätigung ist bereit.
Dieser Bereich wird von DigitalOmi regelmäßig inhaltlich überprüft.
Die Inhalte dieses Lernbereichs basieren auf den aktuellen Empfehlungen der S3-Leitlinie Demenzen sowie der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Zum Quellenverzeichnis. Die genannten Organisationen sind nicht Herausgeber dieses Lernbereichs. Stand: Oktober 2026.
Dieser Lernbereich ersetzt keine ärztliche, pflegerische oder rechtliche Beratung. Im Notfall: 112.