Betrugsschutz
Die goldenen Regeln
Fünf Regeln, die immer schützen
Auflegen ist erlaubt
Bei Druck, Angst oder Geldforderungen: Gespräch beenden. Das ist nicht unhöflich, sondern klug.
Selbst zurückrufen
Rufen Sie Angehörige, Bank oder Polizei unter der Nummer an, die Sie kennen – nicht unter einer genannten.
Polizei will nie Geld
Die Polizei holt niemals Geld oder Wertsachen ab und ruft nie mit der Nummer 110 an.
Kein Geld an Fremde
Geben Sie Bargeld, Schmuck, Gutscheinkarten oder Überweisungen nie auf telefonische Bitte hin heraus.
PIN und TAN sind geheim
Ihre Bank fragt nie nach PIN, TAN oder Passwort – weder am Telefon noch per SMS oder E-Mail.
Tür zu bei Unbekannten
Handwerker oder „Stadtwerke“ ohne Termin? Kette vor, Ausweis zeigen lassen, beim Unternehmen nachfragen.
Verdacht?
Im Zweifel: 110 anrufen
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110. Informationen bietet auch die Polizeiliche Kriminalprävention unter polizei-beratung.de.
Allgemeine Informationen, Stand November 2026 – keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte geben Ihre Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale.
Persönliche Unterstützung
Sie möchten das nicht allein machen?
Wir helfen bei Anträgen, Unterlagen und im Alltag – persönlich und unverbindlich. Mit Pflegegrad über die Pflegekasse abrechenbar.
Hilfen für Sie
Praktische Werkzeuge für Senioren und Angehörige
Ohne Anmeldung, einfach zu bedienen – Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
- Antrag verstehen
- Begutachtung vorbereiten
- Pflegetagebuch führen
- Kontakte und Ärzte
- Medikamente und Allergien
- Karte fürs Portemonnaie
Konzept, Design & Entwicklung: VEXORA AI
