Kosten & Pflegekasse
Entlastungsbetrag: So nutzen Sie ihn im Alltag

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, dass ihnen jeden Monat ein zweckgebundener Betrag für Hilfe im Alltag zusteht. Bleibt er ungenutzt, verfällt er später. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte.
Wer hat Anspruch?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Er ist unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistungen bezogen werden.
Wofür kann er eingesetzt werden?
Der Betrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Dazu können je nach Angebot zum Beispiel gehören:
- Hilfe im Haushalt
- Begleitung beim Einkauf oder zu Terminen
- Gesellschaft und gemeinsame Aktivitäten
- Entlastung für pflegende Angehörige
Er wird nicht bar ausgezahlt. In der Regel erstattet die Pflegekasse die Kosten gegen Nachweis, oder der Anbieter rechnet mit Ihrer Abtretung direkt ab.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Das bedeutet: Was in einem Jahr nicht genutzt wurde, steht in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Danach verfällt es. Fragen Sie Ihre Pflegekasse einfach nach Ihrem aktuellen Stand.
So gehen Sie vor
- Fragen Sie bei der Pflegekasse nach Ihrem verfügbaren Betrag.
- Überlegen Sie, welche Hilfe Sie am meisten entlasten würde.
- Sprechen Sie mit einem anerkannten Anbieter über Umfang und Abrechnung.
Sie möchten wissen, ob die Unterstützung bei Ihnen über die Pflegekasse abgerechnet werden kann? Prüfen Sie Ihren Anspruch in drei Fragen oder sprechen Sie mit uns.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.



