Pflegegrad-Wegweiser
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Pflegegrad-Wegweiser

Ihr Weg zum Pflegegrad – Schritt für Schritt.

Vom Antrag über die Begutachtung bis zum Bescheid: Hier finden Sie alle Schritte, eine Checkliste zum Abhaken und ein Pflegetagebuch zum Ausdrucken.

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Sechs Schritte

So kommen Sie zum Pflegegrad

  1. 1

    Antrag stellen

    Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse – sie gehört zur Krankenkasse der Person, die Hilfe braucht. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 2

    Begutachtung vorbereiten

    Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei war Hilfe nötig, wie lange hat es gedauert? Auch Vergesslichkeit, Unruhe und nächtliche Hilfe zählen.

  3. 3

    Die Begutachtung

    Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten MEDICPROOF) kommt in der Regel nach Hause. Bewertet wird, wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist. Zeigen Sie den Alltag so, wie er wirklich ist – viele ältere Menschen zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite.

  4. 4

    Der Bescheid

    Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Sie können das Gutachten anfordern – das lohnt sich, um die Bewertung nachzuvollziehen.

  5. 5

    Nicht einverstanden? Widerspruch

    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen. Ein weiteres Pflegetagebuch hilft dabei.

  6. 6

    Leistungen nutzen

    Schon ab Pflegegrad 1 steht der monatliche Entlastungsbetrag zur Verfügung – zum Beispiel für Unterstützung im Alltag durch DigitalOmi. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu.

Zum Ausdrucken

Pflegetagebuch für 14 Tage

Tragen Sie jeden Tag ein, wobei Hilfe nötig war und wie lange es gedauert hat. Das Tagebuch ist die wichtigste Grundlage für eine faire Begutachtung.

Dauer:

Gut zu wissen

So wird bewertet

Die Gutachterin oder der Gutachter vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen. Diese werden unterschiedlich stark gewichtet und zu einer Gesamtzahl zwischen 0 und 100 Punkten zusammengerechnet.

1 · Wie stark zählt welcher Bereich?

  • 10 %MobilitätAufstehen, Gehen, Treppensteigen

    Darauf achtet die Gutachterin: Umdrehen im Bett, stabil sitzen, vom Bett in den Sessel wechseln, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen.

    Tipp: Auch Hilfe beim Aufstehen aus dem Sessel zählt – notieren Sie jede Unterstützung.

  • 15 %Geistige Fähigkeiten & VerhaltenOrientierung, Gedächtnis, Unruhe, Ängste

    Darauf achtet die Gutachterin: Personen erkennen, sich zeitlich und örtlich orientieren, sich erinnern, Entscheidungen treffen – sowie Unruhe, Ängste, nächtliches Umherlaufen oder Abwehr bei der Pflege.

    Tipp: Zwei Bereiche, gewertet wird der höhere. Erinnern, Beaufsichtigen und Beruhigen genau aufschreiben.

  • 40 %SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Toilette

    Darauf achtet die Gutachterin: Waschen und Duschen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang – der Bereich mit dem größten Gewicht.

    Tipp: Zeigen Sie am Begutachtungstag nicht den „guten Tag“ – schildern Sie den Alltag, wie er wirklich ist.

  • 20 %Umgang mit KrankheitMedikamente, Arztbesuche, Therapien

    Darauf achtet die Gutachterin: Medikamente richten und einnehmen, Blutzucker messen, Verbände, Arzt- und Therapietermine wahrnehmen.

    Tipp: Halten Sie Medikamentenplan, Arztbriefe und Terminübersicht bereit.

  • 15 %Alltag & soziale KontakteTagesablauf, Beschäftigung, Kontakte

    Darauf achtet die Gutachterin: Den Tag einteilen, ruhen und schlafen, sich beschäftigen, Pläne machen, Kontakt zu anderen halten.

    Tipp: Notieren Sie, wer den Tagesablauf organisiert und an Termine oder Besuche erinnert.

2 · Welche Punkte ergeben welchen Pflegegrad?

  • 1Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung12,5 bis unter 27 Punkte
  • 2Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung27 bis unter 47,5 Punkte
  • 3Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung47,5 bis unter 70 Punkte
  • 4Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung70 bis unter 90 Punkte
  • 5Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90 bis 100 Punkte

Schon ab Pflegegrad 1 können Sie unsere Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen.

Beratung anfragen

Allgemeine Informationen, Stand November 2026 – keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte geben Ihre Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale.

Persönliche Unterstützung

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Wir helfen bei Anträgen, Unterlagen und im Alltag – persönlich und unverbindlich. Mit Pflegegrad über die Pflegekasse abrechenbar.

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